Alles rund ums Haus
Nicht jede Arbeit am Grundstück passt in eine Gewerkeschublade. Ein Zaun, der nachgezogen werden muss, eine Terrasse, die im Frühjahr gereinigt gehört, ein Keller, der geräumt werden soll, ein Gehweg, der im Winter geräumt werden muss – das sind die Aufgaben, für die man selten jemanden findet, weil sie zu klein für einen Fachbetrieb und zu groß für einen Nachmittag sind.
Genau diese Arbeiten übernehmen wir in Gauting, Starnberg und im Landkreis Starnberg. Wir sind ohnehin regelmäßig in diesen Orten unterwegs, deshalb rechnet sich für uns auch ein Einsatz von zwei Stunden.
Was wir übernehmen
Am Grundstück
- Zäune und Tore aufstellen, reparieren, ausrichten
- Sichtschutzwände und Rankgerüste montieren
- Hochbeete, Randeinfassungen und Kiesbeete anlegen
- Pflaster- und Terrassenflächen reinigen, Fugen sanieren
- Regenrinnen und Bodeneinläufe reinigen
- Kleine Betonarbeiten: Fundamente für Pfosten, Wäschespinnen, Gerätehäuser
Räumen und Entsorgen
- Entrümpelung von Keller, Dachboden, Garage und Gartenhaus
- Abtransport von Sperrmüll, Altholz und Grünschnitt
- Rückbau alter Gerätehäuser, Zäune und Terrassenbeläge
Winterdienst
- Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Stellplätzen
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Saisonverträge für Privatgrundstücke, Wohnanlagen und Gewerbeobjekte
Betreuung
- Regelmäßige Kontrolle von Grundstücken bei Abwesenheit
- Wiederkehrende Kleinarbeiten nach festem Plan
- Betreuung von Zweitwohnsitzen rund um den Starnberger See
Winterdienst – warum die Pflicht bei Ihnen liegt
Die Räum- und Streupflicht für den Gehweg vor Ihrem Grundstück tragen in Bayern die Gemeinden – und sie übertragen sie per Satzung fast überall auf die Anlieger. Konkret heißt das: Sie müssen werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt und gestreut haben, in der Regel bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach am Tag.
Kommt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg zu Schaden, haften Sie. Diese Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen – und genau dafür schließen wir Saisonverträge ab. Ein Winterdienstvertrag entlastet Sie in dem Umfang, in dem er die Leistung klar beschreibt: Zeiten, Flächen, Einsatzauslösung und Dokumentation.
Verträge für die kommende Saison vereinbaren wir bis Ende Oktober.
Was wir nicht machen
Wir sind Garten- und Landschaftsbauer, kein Elektriker und kein Heizungsbauer. Arbeiten an Elektro-, Gas- und Heizungsanlagen führen wir nicht aus – die gehören in die Hand des zulassungspflichtigen Fachbetriebs. Dasselbe gilt für Dacharbeiten über die einfache Reinigung hinaus und für alles, was in die Statik eines Gebäudes eingreift.
Wenn Sie so etwas brauchen, sagen wir es Ihnen und nennen Ihnen einen Betrieb aus der Region, mit dem wir zusammenarbeiten. Das ist ehrlicher als ein Angebot, das wir nicht sauber ausführen können.
Abrechnung
Kleinere Einsätze rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand ab. Sie bekommen vorher gesagt, mit wie vielen Stunden wir rechnen, und erfahren es sofort, wenn sich vor Ort herausstellt, dass es mehr wird.
Bei größeren Aufträgen und bei Winterdienstverträgen nennen wir einen Festpreis. Rufen Sie an und beschreiben Sie kurz, worum es geht – dann sagen wir Ihnen, ob wir das übernehmen können und was es kostet.