Bepflanzung und Baumschnitt
Ein Schnitt entscheidet, wie ein Gehölz die nächsten zehn Jahre wächst. Wir übernehmen Baum-, Hecken- und Strauchschnitt sowie die komplette Bepflanzung von Gärten in Gauting, Starnberg und im Landkreis Starnberg – fachgerecht, zum richtigen Zeitpunkt und inklusive Entsorgung des Schnittguts.
Baumschnitt
Ein Baum wird nicht geschnitten, um kleiner zu werden, sondern um gesund und standsicher zu bleiben. Wir arbeiten mit den Schnittarten, die die Baumpflege dafür vorsieht:
- Erhaltungs- und Pflegeschnitt – Totholz, Reibäste und nach innen wachsende Triebe entfernen, Krone auslichten.
- Aufastung – untere Äste entfernen, wenn der Baum Weg, Terrasse oder Zufahrt zuwächst.
- Kroneneinkürzung – behutsam und über Ableitung auf Seitenäste, nicht als Kappung. Gekappte Bäume treiben mit schwach angebundenen Trieben wieder aus und werden mittelfristig gefährlicher, nicht sicherer.
- Obstbaumschnitt – Erziehungsschnitt bei jungen, Verjüngung bei alten Bäumen.
- Fällung und Wurzelstockfräsung – wenn der Baum nicht zu halten ist, auch in Teilstücken bei beengter Lage.
Der gesetzliche Rahmen – § 39 BNatSchG
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, und die Antwort steht bundesweit im selben Paragrafen:
Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht gerodet, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz)
Das Verbot schützt brütende Vögel. Erlaubt bleiben in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte, also der übliche Sommerschnitt einer Formhecke – solange kein besetztes Nest betroffen ist. Verboten ist der radikale Rückschnitt, die Rodung und das Auf-den-Stock-Setzen.
Wer eine Hecke stark verjüngen oder entfernen will, plant das also für Oktober bis Februar ein. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, was in der aktuellen Jahreszeit zulässig ist und was besser wartet – und legen den Termin entsprechend.
Zusätzlich gilt in mehreren Gemeinden des Landkreises Starnberg eine kommunale Baumschutzverordnung. Sie stellt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz, unabhängig von der Jahreszeit. Vor jeder Fällung prüfen wir, ob Ihr Baum darunterfällt.
Heckenschnitt
Hecken sind im Landkreis Starnberg der häufigste Sichtschutz – und die Pflanzung, die am schnellsten Probleme macht, wenn sie falsch geschnitten wird.
Zwei Regeln entscheiden über das Ergebnis. Erstens: oben schmaler als unten. Eine Hecke mit senkrechten oder nach unten einziehenden Flanken beschattet ihren eigenen Sockel und verkahlt dort innerhalb weniger Jahre. Ein leichter Trapezschnitt verhindert das dauerhaft. Zweitens: regelmäßig statt selten. Hainbuche, Liguster und Thuja brauchen zwei Schnitte pro Saison, Eibe kommt mit einem aus.
Ist eine Hecke bereits verkahlt, hilft nur ein Verjüngungsschnitt tief ins alte Holz – bei Hainbuche und Eibe funktioniert das zuverlässig, bei Thuja und Zypressen nicht, weil sie aus altem Holz nicht mehr austreiben. Diesen Unterschied klären wir vor dem Schnitt, nicht danach.
Bepflanzung
Wir pflanzen nicht, was gerade im Trend ist, sondern was an Ihrem Standort funktioniert. Der Landkreis Starnberg liegt im Alpenvorland: mehr Niederschlag als München, spätere Fröste bis in den Mai, im Winter echte Schneelasten.
- Hecken – Hainbuche, Eibe, Liguster, Rotbuche. Blühende Wildhecken aus Kornelkirsche, Schneeball und Felsenbirne, wo Sichtschutz nicht streng geschnitten sein muss.
- Hausbäume – Feldahorn, Zierapfel, Amberbaum, Hainbuche als Solitär. Bei kleinen Grundstücken Sorten, die auch nach zwanzig Jahren nicht ans Dach reichen.
- Staudenbeete – nach Standort geplant: Schattenbeete unter Bestandsbäumen, sonnige Beete mit trockenheitsverträglichen Arten, die auf der Schotterebene im Würmtal ohne tägliche Bewässerung auskommen.
- Bodendecker – für große Flächen, die auf Dauer nicht gemäht werden sollen.
Bei jeder Pflanzung tauschen wir den Boden im Pflanzloch aus und legen einen Gießrand an. Das klingt nach einer Kleinigkeit, entscheidet aber darüber, ob die Pflanze den ersten Sommer übersteht.
Was den Preis bestimmt
Preise nennen wir nach der Besichtigung – dann aber verbindlich. Was den Aufwand bestimmt:
- Die Höhe. Alles, was nicht vom Boden aus erreichbar ist, braucht Hebebühne oder Seilklettertechnik.
- Die Lage. Ein freistehender Baum ist ein anderer Auftrag als derselbe Baum zwischen Haus, Leitung und Nachbargrundstück.
- Die Menge. Schnittgut wird abtransportiert oder vor Ort gehäckselt – bei größeren Mengen ist das Häckseln günstiger.
- Der Zustand. Eine seit Jahren ungeschnittene Hecke kostet beim ersten Mal deutlich mehr als bei laufender Pflege.
Bei laufender Pflege sinkt der Aufwand pro Termin spürbar. Wenn Sie regelmäßig schneiden lassen möchten, sprechen Sie uns auf einen Pflegevertrag an.