Gärtner setzt eine Staude in vorbereiteten Gartenboden

Die Frage kommt bei uns jedes Frühjahr, und die Antwort steht seit Jahren im selben Paragrafen. Weil sie oft verkürzt wiedergegeben wird – “im Sommer darf man gar nicht schneiden” –, hier die vollständige Fassung.

Das Gesetz im Wortlaut

Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz

Und direkt im Anschluss, im selben Absatz, die entscheidende Ausnahme:

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.

Damit ist die Rechtslage klar – sie wird nur selten vollständig zitiert.

Was erlaubt ist und was nicht

Erlaubt vom 1.3. bis 30.9. Verboten vom 1.3. bis 30.9.
Formschnitt einer gepflegten Hecke Rodung und Entfernung
Rücknahme des diesjährigen Zuwachses Auf-den-Stock-Setzen
Schnitt der Seitenflächen und der Krone Radikaler Verjüngungsschnitt ins alte Holz
Entfernung einzelner abgestorbener Triebe Starkes Einkürzen der Gesamthöhe
Schnitt an Formgehölzen und Buchsfiguren Beseitigung ganzer Gehölzgruppen

Die Faustregel: Was die Hecke in Form hält, ist erlaubt. Was sie in ihrer Substanz verändert, ist es nicht.

Wer im Juni den Zuwachs von 30 Zentimetern zurücknimmt, bewegt sich im zulässigen Rahmen. Wer im Juni eine 3 Meter hohe Thujahecke auf 1,50 Meter kürzt, nicht.

Warum es dieses Verbot gibt

Der Grund ist nicht die Pflanze, sondern der Vogel. Hecken und Gebüsche sind in Siedlungsräumen der wichtigste Brutplatz für Amsel, Grasmücke, Zaunkönig, Heckenbraunelle und ein Dutzend weiterer Arten. Die Brutzeit reicht von März bis in den August hinein, bei manchen Arten mit zwei bis drei Bruten nacheinander.

Deshalb gilt zusätzlich und unabhängig von der Jahreszeit § 44 BNatSchG: Besetzte Nester dürfen nicht zerstört, brütende Vögel nicht erheblich gestört werden. Das bindet auch den erlaubten Pflegeschnitt.

Praktisch heißt das: vor dem Schnitt hineinschauen. Wir gehen die Hecke vorher ab, und wenn ein besetztes Nest da ist, bleibt der Abschnitt stehen. Der Rest wird geschnitten, die Stelle kommt beim nächsten Termin dran.

Was der Verstoß kostet

Ein Verstoß gegen § 39 BNatSchG ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen reicht bis 10.000 Euro, in schwereren Fällen deutlich höher. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde – im Landkreis Starnberg also das Landratsamt.

In der Praxis kommen Anzeigen fast immer aus der Nachbarschaft. Eine Hecke, die im Juli plötzlich um die Hälfte kürzer ist, fällt auf.

Die kommunale Baumschutzverordnung – die zweite Ebene

§ 39 BNatSchG ist Bundesrecht und gilt überall. Darüber hinaus haben mehrere Gemeinden im Landkreis Starnberg eigene Baumschutzverordnungen. Sie stellen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang – häufig 80 oder 100 Zentimeter, gemessen in einem Meter Höhe – unter Schutz.

Für geschützte Bäume gilt: Fällung und starker Rückschnitt brauchen das ganze Jahr über eine Genehmigung der Gemeinde, nicht nur zwischen März und September. Ob Ihr Baum darunterfällt, hängt von der Satzung Ihrer Gemeinde ab – wir prüfen das vor jeder Fällung.

Der richtige Zeitpunkt, unabhängig vom Recht

Was rechtlich zulässig ist, ist nicht automatisch gärtnerisch sinnvoll. Der Kalender, mit dem wir arbeiten:

Ende Juni – der Hauptschnitt. Der klassische Termin für Formhecken. Die Vogelbrut ist weitgehend durch, der erste Wuchsschub abgeschlossen, und die Hecke treibt danach noch einmal kontrolliert nach. Alte Gärtnerregel: nach Johanni, dem 24. Juni.

Anfang September – der Formschnitt. Ein leichter Nachschnitt, der die Hecke sauber in den Winter gehen lässt. Später sollte nicht geschnitten werden: Frische Triebe, die im Oktober noch austreiben, frieren im Alpenvorland zuverlässig zurück.

Oktober bis Februar – Verjüngung und Rodung. Das einzige Zeitfenster für alles, was über den Formschnitt hinausgeht. Wer eine verkahlte Hecke stark zurücknehmen oder ganz entfernen will, plant das für den Winter ein.

Nicht bei praller Sonne. Frisch geschnittene Blattränder verbrennen bei über 25 Grad. Bewölkte Tage oder der frühe Vormittag sind besser.

Zwei Fehler, die man nicht mehr korrigieren kann

Die falsche Form. Eine Hecke muss oben schmaler sein als unten – ein leichter Trapezschnitt mit etwa 10 bis 20 Prozent Neigung. Sind die Flanken senkrecht oder ziehen sie unten sogar ein, beschattet die Hecke ihren eigenen Sockel. Sie verkahlt dort innerhalb weniger Jahre, und dieser kahle Sockel wächst nicht mehr zu.

Der zu späte Verjüngungsschnitt bei der falschen Art. Hainbuche, Liguster, Eibe und Rotbuche treiben auch aus altem Holz wieder aus – eine verkahlte Hecke dieser Arten lässt sich im Winter tief zurücknehmen und kommt in zwei bis drei Jahren zurück. Thuja, Scheinzypresse und die meisten Nadelgehölze tun das nicht. Wer sie ins alte Holz zurückschneidet, hat dort dauerhaft braune Flächen. Bei diesen Arten hilft nur regelmäßiger, rechtzeitiger Schnitt – oder Neupflanzung.

Diesen Unterschied klären wir vor dem Schnitt. Er ist der Grund, warum wir bei manchen Hecken vom Wunschtermin abraten.

Wenn Sie unsicher sind

Wir schneiden Hecken im gesamten Landkreis Starnberg – in Gauting, Krailling, Gilching, Starnberg und den Gemeinden am See. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, was zur aktuellen Jahreszeit zulässig ist, was sinnvoll ist und was besser bis Oktober wartet. Das kostet Sie nichts und erspart im Zweifel ein Bußgeld.